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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 16/19 (BFH)
§§: AO § 227, EStG § 68
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht
Rechtsfrage: Kann bei der Ermessensentscheidung über einen Erlassantrag im Rahmen der persönlichen Billigkeitsgründe und speziell der Erlasswürdigkeit berücksichtigt werden, dass der Schuldner gegen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verstoßen hat und die Rückforderung durch rechtzeitige Mitwirkung hätte verhindern können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.01.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 9126/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 11 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.01.2020
Erledigungs-Az: III R 16/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 28