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Staatliche Beihilfen, Konzession für eine gebührenpflichtige Autobahn, Gesetz, das eine Befreiung bestimmter Fahrzeuge von Mautgebühren vorsieht, dem Konzessionär durch den Mitgliedstaat gewährter Ausgleich für entgangene Einnahmen, Schattenmaut, Ausgleich, der nach Ansicht der Europäischen Kommission zu hoch ist und eine Beihilfe umfasst, Beschluss der Kommission, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird, Verfahrensrechte des Beihilfeempfängers, Erwartete Verbesserung der finanziellen Lage des Konzessionärs, Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers, Verfälschung von Beweismitteln, Fehlen einer Begründung, Verfälschung des streitigen Beschlusses, Auswechslung der Begründung, Umkehr der Beweislast, Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, vom Gericht vorzunehmende gerichtliche Kontrolle, Verpflichtungen und Grenzen
Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
-
EuGH 11.11.2021, Rs C-933/19 P (ECLI:EU:C:2021:905)
Normen
[AEUV] Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 2
[RL 1999/62/EG] Art. 7 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
-
vor:
EuG,
24.10.2019,
EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Polen
Zitiert in... / geändert durch...
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EuGH 29.6.2023, SIS 23 11 53, Rechtsmittel, staatliche Beihilfen, Maßnahmen, die die Republik Österreich zugunsten des Flughafens Klage...
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EuGH 17.11.2022, SIS 22 21 62, Rechtsmittel, staatliche Beihilfen, Beschluss der Europäischen Kommission betreffend Ausgleichsleistungen...
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EuGH 10.11.2022, SIS 22 20 91, Von einer öffentlichen Einrichtung gewährte öffentliche Garantie, Kredite zugunsten dreier Fußballvereine...
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EuGH 28.4.2022, SIS 22 08 57, Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik...
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