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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 35/20 (BFH) |
§§: | AStG § 6 Abs. 1 Satz 1, AStG § 6 Abs. 4, EStG § 36 Abs. 4 Satz 1 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Wegzugsbesteuerung, Schweiz, Stundung, Ratenzahlung |
Rechtsfrage: | Rechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG im Falle eines Wegzugs in die Schweiz: 1. Darf bei einem Wegzug in die Schweiz zwar die Feststellung der Höhe der Steuer im Wegzugszeitpunkt erfolgen, muss aber zugleich eine dauerhafte Stundung der festgesetzten Steuer ohne Liquiditätsnachteil für den Wegziehenden, bis zur tatsächlichen Realisation des Wertzuwachses der Gesellschaftsanteile entsprechend den Regelungen bei Wegzug ins EU-/EWR-Ausland ermöglicht werden, um mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21.6.1999 im Einklang zu sein? - 2. Kann die Möglichkeit der Zahlung der Steuer in Teilbeträgen gemäß § 6 Abs. 4 AStG aufgrund der mit der sofortigen Einziehung verbundenen erheblichen Härten den Liquiditätsnachteil bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz nicht aufheben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 835/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 17 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2023 |
Erledigungs-Az: | I R 35/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 00 33 |