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Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgrund der Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich nicht anzuerkennen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Mitunternehmerschaft
Fundstellen
  1. FG München 18.03.2021, 10 K 2756/19
    EFG 2021 S. 1524
Normen
[AO 1977] § 39 Abs. 2 Nr. 2
[DBA-Russland] Art. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 11 Abs. 1
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: I R 19/21 (BFH), Darlehenszinsen, Gesellschafterdarlehen, Personengesellschaft, Vermögensverwaltung
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