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Ges. Feststellung gem. § 60 a AO über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen bei Stiftungen nach ausländischem Recht
Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 04.05.2020, 6 K 53/18
EFG 2021 S. 1085
Normen
[AEUV] Art. 54
[AO 1977] § 51, § 59, § 60 a, § 61
[KStG] § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 2
[AEUV] Art. 54
[AO 1977] § 51, § 59, § 60 a, § 61
[KStG] § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 18.08.2022, SIS 23 00 26, Stiftung, Gemeinnützigkeit, Beschränkte Steuerpflicht, Ausland
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 18.8.2022, SIS 23 00 26, Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung: 1. Der nationale Gesetzgeber ist unionsrechtlich ...

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