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Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims, Aufnahme der Selbstnutzung der Wohnung nach Ablauf von sechs Monaten, Bestimmung zur Selbstnutzung bei Verzögerung durch vorhersehbare Renovierungsarbeiten
Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 10.03.2021, 4 K 2245/19 Erb
EFG 2021 S. 864
Normen
[BGB] § 121
[ErbStG] § 13 Abs. 1 Nr. 4 c Satz 1
[BGB] § 121
[ErbStG] § 13 Abs. 1 Nr. 4 c Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 16.03.2022, SIS 22 12 49, Erbschaftsteuer, Befreiung, Renovierung, Zeitlicher Zusammenhang, Nutzung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.3.2022, SIS 22 12 49, Verzögerter Einzug in ein Familienheim: 1. Führt der Erwerber Räumungs- und Renovierungsarbeiten vor dem ...

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