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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 11/22 (BFH) |
§§: | AO § 227, SGB II § 40 Abs. 1 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Erlass, Grobe Fahrlässigkeit, Mitteilungspflicht, Ausland, Ausbildung, Aufklärungspflicht, Verschulden, Behörde |
Rechtsfrage: | 1. Kann für einen Erlass aus Billigkeitsgründen von Bedeutung sein, ob ein Beteiligter eine falsche Auskunft erteilt hat oder einen gebotenen Hinweis unterlassen hat? - 2. Hat das Jobcenter bei frühzeitiger Kenntnis darauf hinzuweisen, dass ein beabsichtigter Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken zum Wegfall des Kindergeldanspruchs und im Gegenzug zu einem höheren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II führen könnte und die Familienkasse zu unterrichten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1545/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 08 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2023 |
Erledigungs-Az: | III R 11/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 18 33 |