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Rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers im Rahmen der Rückgängigmachung der Steuerschuldernschaft des Leistungsempfängers in sog. Bauträgerfällen
Kapitel:
Verschiedenes > Erstattung, Aufrechnung, Abtretung
Verschiedenes > Erstattung, Aufrechnung, Abtretung
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 07.12.2020, 7 K 7211/18
EFG 2021 S. 891
Normen
[AO 1977] § 47, § 218 Abs. 2
[UStG] § 13 b, § 27 Abs. 19 Satz 4
[AO 1977] § 47, § 218 Abs. 2
[UStG] § 13 b, § 27 Abs. 19 Satz 4
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 17.4.2024, SIS 24 11 71, Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen: 1. Im Rahmen der dem...
- FG Berlin-Brandenburg 25.4.2022, SIS 22 09 66, Mitwirkungspflichten des Leistenden gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG: 1. Das Fehlen bereits einer der...
- FG Münster 1.7.2021, SIS 21 14 57, Erfüllungswirkung bei erfolgter Abtretung: 1. Dadurch, dass die Steuerpflichtige dem FA unter ihrem Namen...
- FG Berlin-Brandenburg 24.6.2021, SIS 22 09 71, Anwendbarkeit von § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG bereits im Veranlagungszeitraum 2009: 1. Die einschränkende BF...

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