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Staatliche Beihilfen, Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, Art. 3, De-minimis-Beihilfe, Art. 6, Überwachung, Unternehmen, die wegen der Kumulierung mit zuvor erhaltenen Beihilfen den De-minimis-Höchstbetrag überschreiten, Möglichkeit, zwischen der Verringerung einer früheren Beihilfe oder dem Verzicht auf sie zu wählen, um den De-minimis-Höchstbetrag einzuhalten

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuGH 28.10.2020, Rs C-608/19 (ECLI:EU:C:2020:865)
Normen
[VO (EU) Nr. 1407/2013] Art. 3, Art. 6
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