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Amtsgericht, dem ein Gerichtsvollzieher dienst- und reisekostenrechtlich zugeordnet ist, als dessen erste Tätigkeitsstätte im Sinne von § 9 Abs. 4 EStG
Kapitel:
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Fahrten zur Arbeit
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Fahrten zur Arbeit
Fundstellen
-
FG Baden-Württemberg 23.07.2018, 10 K 1935/17
EFG 2019 S. 530
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 2, § 9 Abs. 4 Satz 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 9 Abs. 4 Satz 3
[GVO] § 1, § 2 Satz 1, § 25 Abs. 2, § 30 Abs. 1
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 2, § 9 Abs. 4 Satz 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 9 Abs. 4 Satz 3
[GVO] § 1, § 2 Satz 1, § 25 Abs. 2, § 30 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 16.12.2020, SIS 21 07 71, Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Gericht, Vollziehung, Außendienst
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.12.2020, SIS 21 07 71, Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers: 1. Eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers i.S. ...

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