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Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
FG Münster 09.06.2020, 9 K 1816/18 G
EFG 2020 S. 1689
Normen
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. e
[HGB] § 247 Abs. 2
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. e
[HGB] § 247 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: III B 83/20, Hinzurechnung, Miete, Messestand, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 23.3.2022, SIS 22 10 03, Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche: 1. Die Kosten für...
- FG Münster 3.11.2021, SIS 21 21 07, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Fachmessen: 1. Für die Hinzurechnung nach § 8 GewSt...

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