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Aufwendungen für die Strafverteidigung des Kindes als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Kapitel:
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Fundstellen
  1. Hessisches FG 11.03.2020, 9 K 1344/19
    EFG 2020 S. 936
Normen
[EStG] § 33 Abs. 2 Satz 4, § 33 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 10.08.2022, SIS 22 16 33, Strafverteidigungskosten, Außergewöhnliche Belastung, Jugendschutz, Kind, Dritter, Sittliche Verpflichtung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 10.8.2022, SIS 22 16 33, Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter: Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozess...
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