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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 29/16 (BFH) |
§§: | ErbStG § 12 Abs. 2, BewG § 11, ErbStG § 10 Abs. 6, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Rechtsanwaltskosten |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit vergeblicher Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses: Mindern die vergeblichen Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG den Wert des Erwerbs, oder steht § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG dem entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 448/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 29/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 91 |