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Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO in der in einem späteren Jahr als der Ausgangsbescheid ergangenen Einspruchsentscheidung bei für eine Einheitswertfortschreibung bereits eingetretener Feststellungsverjährung
			Kapitel: 
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
		
			Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Berlin-Brandenburg 24.07.2019, 3 K 3109/18
									
 EFG 2019 S. 1739
			Normen
[AO 1977] § 169, § 171 Abs. 3 a, § 181 Abs. 1 Satz 1, § 181 Abs. 5 Satz 2
[BewG] § 25 Abs. 1, § 132 Abs. 1
					
	
			[AO 1977] § 169, § 171 Abs. 3 a, § 181 Abs. 1 Satz 1, § 181 Abs. 5 Satz 2
[BewG] § 25 Abs. 1, § 132 Abs. 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 15.07.2021, SIS 22 00 91, Einheitswert, Festsetzungsverjährung, Fortschreibung, Zurechnungsfortschreibung
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 15.7.2021, SIS 22 00 91, Inhalt eines Wirkhinweises: 1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforder...
 
	
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