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Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO in der in einem späteren Jahr als der Ausgangsbescheid ergangenen Einspruchsentscheidung bei für eine Einheitswertfortschreibung bereits eingetretener Feststellungsverjährung
Kapitel:
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 24.07.2019, 3 K 3109/18
EFG 2019 S. 1739
Normen
[AO 1977] § 169, § 171 Abs. 3 a, § 181 Abs. 1 Satz 1, § 181 Abs. 5 Satz 2
[BewG] § 25 Abs. 1, § 132 Abs. 1
[AO 1977] § 169, § 171 Abs. 3 a, § 181 Abs. 1 Satz 1, § 181 Abs. 5 Satz 2
[BewG] § 25 Abs. 1, § 132 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 15.07.2021, SIS 22 00 91, Einheitswert, Festsetzungsverjährung, Fortschreibung, Zurechnungsfortschreibung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 15.7.2021, SIS 22 00 91, Inhalt eines Wirkhinweises: 1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforder...

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