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Anfechtung des einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte und eine Steuer von 0 EUR festsetzenden Einkommensteuerbescheids des Verlustentstehungsjahres zur Klärung der Höhe des in das Vorjahr zurückzutragenden Verlusts erforderlich
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 11.04.2019, 7 K 7111/17
EFG 2019 S. 1516
Normen
[EStG 2012] § 10 d Abs. 1 Satz 1, § 10 d Abs. 4 Satz 4, § 10 d Abs. 5, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 4
[FGO] § 40 Abs. 2
[EStG 2012] § 10 d Abs. 1 Satz 1, § 10 d Abs. 4 Satz 4, § 10 d Abs. 5, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 4
[FGO] § 40 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 10.03.2020, SIS 20 09 32, Einspruch, Verlust, Verlustentstehungsjahr, Verlustrücktragsjahr, Verlustrücktrag, Beschwer
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 10.3.2020, SIS 20 09 32, Anfechtung eines Nullbescheids, Verlustrücktrag: 1. Über Grund und Höhe des Verlustrücktrags wird auch na...

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