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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 152/99 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr 4 S 3, LStR Abschn 42 Abs 3 S 5 |
Schlagwörter | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Ausland, Wohnung, Mittelpunkt der Lebensinteressen |
Rechtsfrage: | Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug bereits dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer bei mehreren Wohnungen die den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildende, in der Türkei liegende Wohnung nur bei fünf, und nicht wie in den Lohnsteuerrichtlinien gefordert, sechs Fahrten im Kalenderjahr aufsucht? Ist die große Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "nicht nur gelegentlich" zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 226/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 152/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 53 58 |