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In der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) geführter Betrieb einer Kindertagespflege nach § 22 Abs. 1 SGB VIII nicht nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gewerbesteuerbefreit
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
FG München 13.03.2019, 7 K 3219/18, rkr.
EFG 2019 S. 992
Normen
[GewStG] § 3 Nr. 20 Buchst. d
[KStG] § 8 Abs. 2
[SGB VIII] § 22 Abs. 1
[SGB XI] § 14
[GewStG] § 3 Nr. 20 Buchst. d
[KStG] § 8 Abs. 2
[SGB VIII] § 22 Abs. 1
[SGB XI] § 14
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: III B 67/19, Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Kindertagespflege
Zitiert in... / geändert durch...
- FG München 21.11.2022, SIS 23 02 52, Gewerbesteuerpflicht eines von einer Hebammen-GmbH betriebenen Geburtshauses: 1. Betreibt eine GmbH, dere...

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