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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 67/19 |
| §§: | GewStG § 3 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Kindertagespflege |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 13.03.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 3219/18 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 992 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 73 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.05.2020 |
| Erledigungs-Az: | III B 67/19 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |