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Keine Berichtigung der unter Ausweis von Umsatzsteuer u.a. gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit und Ämtern für Grundsicherung und Beschäftigung abgerechneten Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers bei vor Eintritt der materiellen und formellen Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung unterbliebener Berufung auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Rechnungserteilung, Gutschrift / Umsatzsteuer
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Rechnungserteilung, Gutschrift / Umsatzsteuer
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 28.01.2019, 2 V 2264/18
EFG 2019 S. 736
Normen
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1
[RL 2006/112/EG] Art. 132 Abs. 1 Buchst. g
[SGB III] § 421 g
[UStG] § 14 c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1
[RL 2006/112/EG] Art. 132 Abs. 1 Buchst. g
[SGB III] § 421 g
[UStG] § 14 c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 31.07.2019, SIS 19 13 79, Rechnung, Steuerausweis, Berichtigung, Steuerpflicht, nationales Recht, Steuerbefreiung, EG, EU, Verjährung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 31.7.2019, SIS 19 13 79, AdV, Umsätze eines privaten Arbeitsvermittlers, keine Berichtigung von Rechnungen mit gesondertem Ausweis...

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