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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 28/21 (BFH) |
§§: | ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii, ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i |
Schlagwörter | Beistellungen, Zollwert, Einfuhr, Antidumpingzoll, Einkaufsprovision, EG, Zoll |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei Designkosten für Abziehbilder für Porzellanbecher um Beistellungen i.S. des Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZK und Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i UZK, welche dem Zollwert hinzuzurechnen sind? Handelt es sich bei den Designkosten für Abziehbilder für Korkuntersetzer auf Grund einer Warenzusammenstellung gemäß AV 3 b ebenfalls um hinzuzurechnende Beistellungen? Sind Einkaufsprovisionen für die Beschaffung von Beistellungen gemäß Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZK hinzuzurechnen? Gehören zu den Umschließungskosten gemäß Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK bzw. Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii UZK auch die Designkosten für Geschenkkartons? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.08.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 818/20 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 01 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 28/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 17.9.2024 (Vorlage an EuGH) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 00 23 |