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Nichterfassung eines in der Einkommensteuererklärung erklärten Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei der Veranlagung als offenbare Unrichtigkeit
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
Thüringer FG 31.01.2018, 3 K 480/17
EFG 2018 S. 1235
Normen
[AO 1977] § 88 Abs. 2, § 129
[EStG] § 17
[AO 1977] § 88 Abs. 2, § 129
[EStG] § 17
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 10.03.2020, SIS 20 11 13, Offenbare Unrichtigkeit, Veranlagung, Zeuge, Berichtigung, Akten
- nach: IX B 68/18, Berichtigung, offenbare Unrichtigkeit, Korrektur, Verwaltung, oberflächliche Behandlung

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