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Herabsetzung des Kaufpreises innerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
FG München 11.04.2018, 4 K 103/18
EFG 2018 S. 1461
Normen
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[GrEStG] § 16 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 4
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[GrEStG] § 16 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 22.07.2020, SIS 20 17 26, Grunderwerbsteuer, Rückwirkendes Ereignis, Änderungsmöglichkeit, Bestandskraft
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 22.7.2020, SIS 20 17 26, Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung: Die Herabsetzung der Gegenleistung ...

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