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Vornahme einer erst nach Abgabe der Steuererklärung, jedoch vor Veranlagung geltend gemachten Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG nicht durch eine außerbilanzielle Gewinnminderung, sondern nur nach den Regeln einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 EStG) zulässig, keine offenbare Unrichtigkeit bei versehentlich nicht ausgeübtem Wahlrecht

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rücklagen
Fundstellen
  1. FG Mecklenburg-Vorpommern 21.02.2018, 3 K 329/15
    EFG 2018 S. 1272
Normen
[AO 1977] § 129 Satz 1
[EStDV] § 60 Abs. 2 Satz 1
[EStG] § 4 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 g Abs. 2 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 27.05.2020, SIS 20 15 08, Bilanzänderung, Minderung, Anschaffungskosten, Wahlrecht
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 27.5.2020, SIS 20 15 08, Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung ausgeübten Wahlrechts: Die geän...
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