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Keine Rückwirkung der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG auf den Zeitpunkt des Todes des Stifters
Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Fundstellen
-
FG Münster 13.10.2017, 13 K 641/14 K
EFG 2018 S. 92
Normen
[AO 1977] § 51 Abs. 1, § 59
[KStG] § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 5 Abs. 1 Nr. 9
[AO 1977] § 51 Abs. 1, § 59
[KStG] § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 5 Abs. 1 Nr. 9
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 06.06.2019, SIS 19 15 07, Körperschaftsteuer, Todesfall, Stiftung, Satzung, Gemeinnützigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 6.6.2019, SIS 19 15 07, Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen: 1. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit...

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