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Körperschaftsteuerliche Organschaft, 5-jährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Steuerliche Rückwirkungsfiktion des § 2 UmwStG 1995, Umwandlung durch Ausgliederung einer Mehrheitsbeteiligung nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag
Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 03.03.2015, 6 K 4332/12 K, F
DStR 2015 S. 1044
Normen
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1
[UmwStG 2002] § 2 Abs. 1, § 20 Abs. 7, § 20 Abs. 8
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1
[UmwStG 2002] § 2 Abs. 1, § 20 Abs. 7, § 20 Abs. 8
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 10.05.2017, SIS 17 16 39, Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Mindestlaufzeit, Rumpfwirtschaftsjahr, Rückwirkung, Finanzielle Eingliederung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Düsseldorf 17.4.2018, SIS 18 13 46, Vereinbarung der Verlustübernahme bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft: Die Begründung einer kö...

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