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Berücksichtigung der aufgrund der Günstigerprüfung erfassten Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 EUR
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
-
Schleswig-Holsteinisches FG 22.05.2017, 2 V 22/17
EFG 2017 S. 1236
Normen
[AO 1977] § 147 a Abs. 1 Satz 1, § 193 Abs. 1
[AO 1977] § 147 a Abs. 1 Satz 1, § 193 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 11.01.2018, SIS 18 01 95, Einkünfte, Kapitalvermögen, Günstigerprüfung, Überschusseinkünfte, Außenprüfung, Prüfungsanordnung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 11.1.2018, SIS 18 01 95, Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147 a AO: 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gese...

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