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Änderung von Aufteilungsbescheiden, Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld ist unwiederholbar und unwiderruflich
Kapitel:
Verschiedenes > Vollstreckung
Verschiedenes > Vollstreckung
Fundstellen
-
FG Baden-Württemberg 14.02.2017, 11 K 370/15
EFG 2017 S. 1146
Normen
[AO 1977] § 268, § 277, § 280 Abs. 1
[AO 1977] § 268, § 277, § 280 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 15.05.2018, SIS 23 19 41, Aufteilung, Gesamtschuldner, Rücknahme, Antrag
- nach: BFH, 15.05.2018, SIS 23 19 41, Aufteilung, Gesamtschuldner, Rücknahme, Antrag
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 15.5.2018, SIS 23 19 41, Zum Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung eines Gesamtschuldners bei zivilrechtlicher Rücknahmeverpfl...
- Hessisches FG 22.6.2017, SIS 17 19 65, Rücknahme des Antrags auf Erteilung eines Aufteilungsbescheides: 1. Nach Erteilung eines Aufteilungsbesch...

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