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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 73/01 | 
| §§: | ErbStG § 12 Abs. 3, BewG § 138 Abs. 5, AO 1977 § 182 | 
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Bedarfsbewertung, Feststellungsbescheid, Bindungswirkung, Grundstückswert, Zurechnung | 
| Rechtsfrage: | Zurechnung im Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte nicht für die Erbschaftsteuer bindend: Ist das Erbschaftsteuerfinanzamt an den Feststellungen des Lagefinanzamts bei der Bedarfsbewertung nur beim festgestellten Grundstückswert, nicht aber an dessen Zurechnung für die Erbschaftsteuer gebunden? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.09.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 4081/99 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 111 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 08 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 02.07.2004 | 
| Erledigungs-Az: | II R 73/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 07 78 |