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Verfahren zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr von Kapitalgesellschaften aus einem EU-Mitgliedsstaat nach § 27 Abs. 8 KStG verstößt nicht gegen Europarecht
Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
-
FG München 22.11.2016, 6 K 2548/14, rkr.
BB 2017 S. 1188
EFG 2017 S. 234
Normen
[AEUV] Art. 63
[AO 1977] § 5, § 163
[FGO] § 102
[KStG] § 8 b Abs. 5, § 27 Abs. 1, § 27 Abs. 2, § 27 Abs. 8
[AEUV] Art. 63
[AO 1977] § 5, § 163
[FGO] § 102
[KStG] § 8 b Abs. 5, § 27 Abs. 1, § 27 Abs. 2, § 27 Abs. 8
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Köln 11.3.2020, SIS 21 04 25, Zuteilung von Aktien ("Bonus-Aktien") kein Kapitalertrag: Die aufgrund einer Beteiligung an einer ausländ...
- BFH 27.2.2018, SIS 18 08 52, Vereinbarkeit des § 27 Abs. 8 Satz 4 KStG mit dem EU-Recht: Es ist nicht erkennbar, dass die in § 27 Abs....
- Hessisches FG 25.9.2017, SIS 17 24 91, Europarechtswidrigkeit des in § 27 Abs. 8 KStG vorgesehenen Antragsverfahrens zur gesonderten Feststellun...

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