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Bei Ermittlung der nach § 33 a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen Berücksichtigung des Elterngelds in voller Höhe als "andere Bezüge" der unterhaltenen Person

Kapitel:
Privatbereich > Unterhaltsleistung
Fundstellen
  1. Sächsisches FG 15.10.2015, 1 K 436/14, rkr.
    EFG 2016 S. 914
Normen
[BEEG] § 2 Abs. 4, § 11
[EStG 2012] § 33 a Abs. 1 Satz 1, § 33 a Abs. 1 Satz 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 20.10.2016, SIS 16 25 46, Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33 a Abs. 1 EStG: Das Elterngeld zählt bei der Berechnung ...
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