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Konzernklausel des § 6 a GrEStG, Abspaltung zur Neugründung aus einem herrschenden Unternehmen

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 04.11.2015, 7 K 1553/15 GE
    EFG 2016 S. 142
Normen
[GrEStG] § 1 Abs. 3 Nr. 4, § 6 a Satz 3, § 6 a Satz 4
[UmwG] § 1 Abs. 1 Nr. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: II R 56/15 (BFH), Grunderwerbsteuer, Steuerfreiheit, Abspaltung, Verschmelzung, Umwandlung, Fünfjahreszeitraum
  • nach: BFH, 21.08.2019, SIS 20 00 96, Grunderwerbsteuer, Steuerfreiheit, Abspaltung, Verschmelzung, Umwandlung, Fünfjahreszeitraum
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Bremen 16.12.2020, SIS 21 03 00, Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung von zuvor nicht aneinander beteiligten Genossenschaften nach vorangeg...
  • BFH 21.8.2019, SIS 20 00 96, Steuerbefreiung nach § 6 a GrEStG: 1. § 6 a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtsc...
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