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Betrieblich veranlasste und nicht nach § 4 Abs. 4 a EStG abziehbare Schuldzinsen des Kontokorrentkontos sind keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Allgemeine Werbungskosten / Haus- und Grundbesitz
Fundstellen
  1. FG München 27.01.2015, 2 K 3487/12
    EFG 2015 S. 1515
Normen
[EStG] § 4 Abs. 1 Satz 2, § 4 Abs. 4 a Satz 1, § 4 Abs. 4 a Satz 2, § 4 Abs. 4 a Satz 3, § 4 Abs. 4 a Satz 4, § 4 Abs. 4 a Satz 5, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 12.07.2016, SIS 16 23 38, Überentnahme, Schuldzinsen, Einkünfte, Vermietung und Verpachtung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 12.7.2016, SIS 16 23 38, Nach § 4 Abs. 4 a EStG nicht abziehbare Schuldzinsen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften der Klä...
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