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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 42/03
§§: GewStG § 33 Abs. 1, GewStG § 29, LStDV § 1 Abs. 2
Schlagwörter Gewerbesteuer, Zerlegung, Arbeitnehmerüberlassung, Unbilligkeit
Rechtsfrage: Führt die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags nach den allgemeinen Zerlegungsvorschriften unter Zugrundelegung der ausschließlich vom Unternehmen gezahlten Arbeitslöhne zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. des § 33 Abs. 1 GewStG, wenn von einem Schwesterunternehmen gegen Aufwandserstattung dauerhaft Arbeitnehmer überlassen werden und der Anteil der überlassenen Arbeitnehmer in den betroffenen Gemeinden an der Gesamtbelegschaft und der Anteil der für sie gezahlten Löhne durchschnittlich 75 v.H. beträgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.07.2003
Vorinstanz/AZ: 11 K 111/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.2004
Erledigungs-Az: IV R 42/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet