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Zinsschrankenregelung nach § 4 h EStG und § 8 a KStG ist nicht verfassungswidrig
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Fundstellen
-
FG München 06.03.2015, 7 K 3431/12
EFG 2015 S. 1127
Normen
[EStG] § 4 h
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
[KStG] § 8 a
[EStG] § 4 h
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
[KStG] § 8 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: I R 21/15 (BFH), Zinsschranke, Verfassungsmäßigkeit, Betriebsausgabe, Nettoprinzip

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