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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 30/01 |
§§: | EStG § 10 b Abs. 1 S. 1, EStG § 10 b Abs. 4 S. 1 |
Schlagwörter | Spende, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | 1. Abzugsfähigkeit der im Streitjahr 1995 an einen Förderverein für eine bestimmte Pädagogik gezahlten Investitions- und Mitgliedsbeiträge als Spenden (Gegenleistung?). 2. Umfasst der Vertrauensschutz des § 10 b Abs. 4 Satz 1 EStG auch die rechtliche Qualifizierung als Spende? Darf deshalb das Wohnsitzfinanzamt nach Vorlage eine ordnungsgemäßen Spendenbestätigung durch einen gemeinnützigen Verein den Spendenabzug nicht wegen des entgeltlichen Charakters der Zuwendung oder wegen "Unfreiwilligkeit" der Leistung verweigern? 3. Erkennbarkeit einer unrichtigen Spendenbestätigung durch den Spender bei Zahlungen an Fördervereine. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | II 883/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 815 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 30/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 86 31 |