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GmbH-Geschäftsführer, Bürgschaftsaufwendungen als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, Veranlassung durch die angestrebte GmbH-Beteiligung, Fehlgeschlagener Erwerb einer wesentlichen Beteiligung, Herleitung des Werbungskostenabzugs aus dem objektiven Nettoprinzip

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 12.11.2014, 15 K 3006/13 E
    EFG 2015 S. 278
Normen
[AO 1977] § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 08.07.2015, SIS 15 25 62, Werbungskosten, Bürgschaft, Arbeitgeber, Verlust, Veranlassungszusammenhang, Gesellschafterstellung, Nettoprinzip
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 8.7.2015, SIS 15 25 62, Arbeitgeberinsolvenz, Werbungskosten des Arbeitnehmers aus Bürgschaftsverlusten: 1. Erwerbsaufwand ist de...
  • Niedersächsisches FG 18.2.2015, SIS 15 18 21, Abgrenzung betrieblicher von gesellschaftsrechtlicher Veranlassung: 1. Die Anordnung einer Zwangsverwaltu...
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