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Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte, Kein Steuerabzug von Zahlungen an Arbeitgeber zur Wiedergutmachung, Strafverteidigungskosten sind keine Werbungskosten

Kapitel:
Privatbereich > Sonstige Einkünfte
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 26.06.2014, 5 K 3082/12
    EFG 2014 S. 1856
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 1, § 22 Nr. 3 Satz 1, § 22 Nr. 3 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 16.06.2015, SIS 15 23 07, Bestechungsgeld, Schaden, Vergleich, Sonstige Einkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 16.6.2015, SIS 15 23 07, Erhalt von Bestechungsgeldern, Herausgabe an den Arbeitgeber: 1. Dem Arbeitnehmer von einem Dritten gezah...
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