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Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Verstoß gegen Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR-Abkommen, steuerliche Vorschriften, nach denen die Überführung von Vermögenswerten eines Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat einer sofortigen Besteuerung unterliegt, während Vermögensübertragungen im Inland nicht entsprechend besteuert werden

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalgesellschaften
Fundstellen
  1. EuGH 18.07.2013, Rs C-261/11 (ECLI:EU:C:2013:480)
Normen
[AEUV] Art. 49
[EWR-Abkommen] Art. 31
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Kommission ./. Königreich Dänemark, EU, EG, Wegzugsbesteuerung, Gesellschaft, Dänemark, Niederlassung
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Münster 10.8.2022, SIS 22 19 63, Keine sog. passive Entstrickung durch Änderung eines DBA: Allein die Änderung eines DBA führt nicht zu ei...
Fachaufsätze
  • LIT 02 75 28 St. Müller, ISR 9/2013 S. 312: EuGH zur dänischen Entstrickungsbesteuerung - Konsequenzen nach dem EuGH-Urteil vom 18.7.2013, Rs. C-261/...
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