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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 24/96
§§: BewG § 110 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 111 Abs. 1, BewG § 5 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 1
Schlagwörter Sonstiges Vermögen, Kapitalwert, Versorgungsleibrente, Rentenstammrecht, Wiederkehrende Leistung, Auflösende Bedingung, Ausscheiden, Sozietät
Rechtsfrage: Fallen gewinnabhängige betriebliche Versorgungsleistungen, die ein wegen Berufsunfähigkeit ausscheidender Sozius von seiner Anwalts-Sozietät erhält, unter die Befreiungsvorschrift des § 111 Abs. 1 BewG und sind sie - als auflösend bedingte Renten - mit dem Kapitalwert (§ 14 Abs.1 BewG) beim sonstigen Vermögen gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 4 BewG zu erfassen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.01.1996
Vorinstanz/AZ: 3 K 4690/89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.1998
Erledigungs-Az: II R 24/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 50 65