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Regelmäßige Arbeitsstätte bei jeweils für ein Jahr befristetem, insgesamt aber schon mehrere Jahre andauerndem Einsatz eines Arbeitnehmers in einer auswärtigen Zweigstelle des Arbeitgebers, offenbare Unrichtigkeit bei vom Steuerpflichtigen erklärten, vom FA aber übersehenen Vermietungseinkünften

Kapitel:
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Ständig wechselnde Einsatzstellen
Fundstellen
  1. FG des Saarlandes 25.01.2012, 2 K 1026/10
Normen
[AO 1977] § 129
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 24.09.2013, SIS 13 33 36, Regelmäßige Arbeitsstätte, Zuordnung, Betriebsstätte, Arbeitgeber
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