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Von den Gläubigern angenommener Schuldenbereinigungsplan führt wie ein Prozessvergleich zum Erlass der Schulden, Aufrechnung vor Annahme des Schuldenbereinigungsplans
			Kapitel: 
Verschiedenes > Erstattung, Aufrechnung, Abtretung
		
			Verschiedenes > Erstattung, Aufrechnung, Abtretung
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG des Landes Sachsen-Anhalt 28.03.2012, 2 K 1134/11, rkr.
									
 EFG 2013 S. 748
			Normen
[AO 1977] § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2, § 226 Abs. 1
[BGB] § 387
[InsO] § 96, § 306 Abs. 1, § 308 Abs. 1 Satz 3, § 308 Abs. 3 Satz 2
[ZPO] § 794 Abs. 1 Nr. 1
					
	
			[AO 1977] § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2, § 226 Abs. 1
[BGB] § 387
[InsO] § 96, § 306 Abs. 1, § 308 Abs. 1 Satz 3, § 308 Abs. 3 Satz 2
[ZPO] § 794 Abs. 1 Nr. 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
	
	- nach: VII R 33/12 (BFH), Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Schuldentilgung, Zwangsvollstreckung
 
	
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