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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 26/15 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 38 Abs. 1 Satz 3, EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Dritter, Veranlassungszusammenhang, Sportler, Sportverein
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist die Zuwendung eines Dritten (hier: Vergütung von einem nationalen Verband an Berufssportler für Länderspiele etc.) als Arbeitslohn zu beurteilen, für den der Arbeitgeber (hier: Verein des Berufssportlers) den Lohnsteuerabzug vornehmen muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.03.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 3010/12 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.01.2017
Erledigungs-Az: VI R 26/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 58