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Aufwendungen für ein Erststudium sind im Rahmen des Verlustabzugs gem. § 10 d Abs. 4 EStG berücksichtigungsfähig

Kapitel:
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Doppelte Haushaltsführung
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 25.11.2011, 1 K 2819/08 F
    EFG 2013 S. 282
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 10 d Abs. 4 Satz 2, § 12 Nr. 5
[EStG i.d.F. vom 21.7.2004] § 10 Abs. 1 Nr. 7
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VI R 64/12 (BFH), Werbungskosten, Erststudium, Verfassungswidrigkeit
  • nach: VI R 17/20 (BFH), Werbungskosten, Erststudium, Verfassungswidrigkeit
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