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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 45/11 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a Abs. 1, EStG § 5 a Abs. 2 Satz 2, AO § 42 |
Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Schiff, Umlaufvermögen, Veräußerung, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Steht der Umstand, dass die Schifffahrtsgesellschaft das Handelsschiff bereits in der Absicht erworben hat, dieses nach kurzer Zeit (im Streitfall nach 70 Tagen) wieder zu veräußern und es nicht dauerhaft zur Erzielung von Einkünften aus dem Betrieb im internationalen Verkehr zu nutzen, der Option zur Tonnagebesteuerung entgegen? Stellt die kurzfristige Weiterveräußerung des Schiffes ggf. einen Gestaltungsmissbrauch dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.08.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 42/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2013 |
Erledigungs-Az: | IV R 45/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 34 17 |