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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 52/11 (BFH)
§§: EnergieStG § 4, EnergieStG § 15, AO § 5, AO § 44
Schlagwörter Energiesteuer, Treibstoff, Hauptbehälter, Ermessensentscheidung, Steuerschuldner, Gesamtschuldner
Rechtsfrage: Energiesteuererhebung vom Fahrer des LKW für in einem Zusatzbehälter mitgeführten, in Österreich und den Niederlanden getankten Dieselkraftstoff. Ist der Halter des LKW, für dessen gewerbliche Zwecke das Fahrzeug verwendet wird, als wirtschaftlich Handelnder und Verwender des Kraftstoffs Steuerschuldner? Kann der Fahrer allenfalls als Gesamtschuldner neben dem Halter des LKW für die Energiesteuer in Anspruch genommen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.07.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 3565/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 29 18
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision