
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Aufhebung des Vorabentscheidungsersuchens vom 22.12.2011 III R 32/05 an den EuGH
Aufhebung des Vorabentscheidungsersuchens vom 22.12.2011 III R 32/05 an den EuGH: Der Beschluss vom 22.12.2011 III R 32/05 (BFHE 236 S. 131 = SIS 12 07 32) über das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wird aufgehoben. - Urt.; BFH 28.1.2013, III R 32/05; SIS 13 06 42
Privatbereich > Kinder
-
BFH 28.01.2013, III R 32/05
BFH/NV 2013 S. 647
BFHE 240 S. 155
LEXinform 0586652
Anmerkungen:
Wd in DStRE 9/2013 S. 537
R.G. in BFH/PR 5/2013 S. 152
[AEUV] Art. 267
- vor: FG Baden-Württemberg, 06.05.2005, SIS 05 43 95, Kindergeld, Schweiz, Rückforderung, Grenzgänger, Gleichheit, Rückwirkung
1 |
Der Senat hat durch Beschluss vom 22.12.2011 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das Verfahren war beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-126/12 anhängig. Die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) hat inzwischen dem Klagebegehren durch Erlass eines Änderungsbescheids entsprochen. Die Verfahrensbeteiligten haben daraufhin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6.5.2005 2 K 365/04 ist gegenstandslos geworden. Der Beschluss über das Vorabentscheidungsersuchen wird daher aus Gründen der Rechtsklarheit aufgehoben. |