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Zahlung eines Solidarbeitrags zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führt nicht zu einer Minderung der Entgelte für Arzneimittellieferungen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Fundstellen
  1. Schleswig-Holsteinisches FG 27.11.2012, 4 K 184/08
    EFG 2013 S. 405
Normen
[UStG] § 10, § 17
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 30.01.2014, SIS 14 13 69, Bemessungsgrundlage, Minderung, Zuwendung, Entgelt, Arzneimittel, Krankenkassenbeitrag
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 30.1.2014, SIS 14 13 69, Pharmarabatt und Umsatzsteuer: Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ...
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