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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 37/19 (BFH)
§§: EStG § 10 b Abs. 1, AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14, AO § 55, AO § 58
Schlagwörter Spende, Zuwendung, Gemeinnützige Zwecke, Tierschutz, Verein
Rechtsfrage: Ist eine gewidmete Spende an einen gemeinnützigen Tierschutzverein gemäß § 10 b Abs. 1 EStG abzugsfähig, wenn die Zuwendung zwar im Einklang mit den steuerbegünstigten Satzungszwecken der gemeinnützigen Empfängerkörperschaft steht, jedoch zur Rettung eines einzelnen ganz konkreten hilfsbedürftigen Tieres für dessen Unterbringung in einer Tierpension bestimmt war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.12.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 1568/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2021
Erledigungs-Az: X R 37/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 68