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Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte

Kapitel:
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Fundstellen
  1. BFH 23.05.2012, VII R 29/10 (NV)
    BFH/NV 2012 S. 1924

    Anmerkungen:
    U.Ch.D. in NWB 48/2013 S. 3763
Normen
[AO 1977] § 74
[ErbbauRG] § 11 Abs. 1
[InsO] § 21 Abs. 1, § 21 Abs. 2 Nr. 2
[ZPO] § 864 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Nürnberg, 24.11.2009, SIS 10 17 40, Haftung, Umsatzsteuer, Eigentümer, Erbbaurecht
  • nach: 1 BvR 1929/12 (BVerfG), Haftung, Eigentümer, Grundstück, Körperlich, Wirtschaftsgut, Haftungsbescheid, Interesse, Verfügung, Gesamthand
Zitiert in... / geändert durch...
  • BVerfG 17.9.2013, SIS 14 00 50, Subsumtion des Erbbaurechts unter den Gegenstandsbegriff in § 74 Abs. 1 AO: Der BFH hat sich in den Urtei...
Fachaufsätze
  • LIT 02 80 15 U.Ch. Dißars, NWB 48/2013 S. 3763: Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO - Kritische Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 23....
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