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Sofortiger Betriebsausgabenabzug der Gebühren für die Gewährung eines betrieblichen KfW-Darlehens, nicht aber für die Bearbeitungsgebühr bei Begründung einer stillen Beteiligung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Fundstellen
-
FG München 07.02.2012, 6 K 867/09
EFG 2012 S. 1127
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1
[HGB] § 230
[EStG] § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1
[HGB] § 230
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 14.11.2012, SIS 13 21 87, Betriebsausgabe, Aktive Rechnungsabgrenzung, Darlehen, Bearbeitungsgebühr, Stille Gesellschaft
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 14.11.2012, SIS 13 21 87, Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung: 1. Bei der Prüfung, ob Kr...
Fachaufsätze
- LIT 02 56 63 -/-, StuB 2/2013 S. 71: Gebühren bei KfW-Darlehen und Begründung einer stillen Beteiligung - Hinweis zum nrkr. Urteil des FG Münc...

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