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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 106/01
§§: UStG 1993 § 18 Abs. 8 Nr. 1, UStDV § 52 Abs. 2, UStDV § 55
Schlagwörter Scheinfirma, Null-Regelung, Haftung
Rechtsfrage: 1. Ist im umsatzsteuerlichen Abzugsverfahren die sog. Null-Regelung nach § 52 Abs. 2 UStDV nicht anwendbar, weil Rechnungen von Scheinfirmen vorliegen sollen? - 2. Wurde der Kläger zu Recht in Haftung genommen? - 3. Ablehnung des Abzugs der Betriebsausgaben zulässig oder übersteigt das Verlangen des FA verschiedene Angaben über den Rechnungsempfänger beizubringen die Zumutbarkeit? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.09.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 2073/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2004
Erledigungs-Az: V R 106/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG